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Ist eine barrierefreie Website Pflicht? Was das BFSG für Coaches und Praxen bedeutet

Recht30. Oktober 2026·5 Min Lesezeit
Abstrakte Wellenlinien in Orange und Rosa auf blauem Grund

Für die meisten Coaches, Therapeuten und kleinen Praxen ist eine barrierefreie Webseite keine gesetzliche Pflicht. Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025, nimmt aber Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen erbringen, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Eine gut lesbare Webseite lohnt sich trotzdem, weil sie allen Besuchern hilft.

Was das Gesetz verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Für Webseiten betrifft es vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Das Gesetz versteht darunter nach § 2 Nr. 26 Dienste, die über Webseiten oder Apps angeboten werden und auf Anfrage eines Verbrauchers elektronisch erbracht werden, um einen Verbrauchervertrag abzuschließen. Gemeint ist zum Beispiel ein Onlineshop oder eine Seite, auf der ein Kurs online gebucht und bezahlt wird.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Nach § 3 Abs. 3 BFSG gelten die Anforderungen nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Ein Kleinstunternehmen beschäftigt nach § 2 Nr. 17 weniger als zehn Personen und hat einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Die meisten Coaches und Praxen erfüllen diese Grenzen und sind deshalb für ihre Dienstleistungen ausgenommen.

Wer dagegen Produkte verkauft, etwa E-Books über einen eigenen Shop, sollte genauer hinschauen, weil die Ausnahme ausdrücklich für Dienstleistungen formuliert ist. Das gilt auch, wenn dein Unternehmen wächst und die Grenzen überschreitet.

Österreich und die Schweiz

Österreich hat dieselbe EU-Richtlinie mit dem Barrierefreiheitsgesetz umgesetzt, das ebenfalls für Leistungen ab dem 28. Juni 2025 gilt und Kleinstunternehmen mit denselben Grenzen ausnimmt. Die Schweiz ist nicht an die Richtlinie gebunden, und das Behindertengleichstellungsgesetz kennt für private Anbieter keine vergleichbare Pflicht zur barrierefreien Webseite.

Warum sich Barrierefreiheit trotzdem lohnt

Eine barrierefreie Webseite ist leichter zu lesen, auch für Menschen ohne Behinderung. Viele deiner Besucher lesen auf dem Telefon, in der Sonne, mit müden Augen oder in einer Sprache, die nicht ihre erste ist. Dieselben Regeln helfen auch Suchmaschinen und KI-Systemen, deine Seite richtig zu verstehen.

Fünf Dinge, die du ohne großen Aufwand umsetzt

  • Genug Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund
  • Eine klare Gliederung mit echten Überschriften
  • Beschreibende Alternativtexte für Bilder
  • Links und Knöpfe, deren Text sagt, wohin sie führen
  • Eine Seite, die sich auch mit der Tastatur bedienen lässt

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage so, wie wir sie am 30. Oktober 2026 in den Gesetzestexten nachgelesen haben. Er ersetzt keine Rechtsberatung, und für deinen eigenen Fall fragst du am besten eine Anwältin, einen Anwalt oder deinen Berufsverband.

Wenn wir deine Webseite bauen, achten wir auf diese Grundlagen von Anfang an. Unser Angebot für Coaches steht auf der Seite Webdesign für Coaches, und welche Pflichtangaben jede Seite braucht, zeigt der Ratgeber Impressum für Coaches und Praxen.

Dieser Ratgeber gehört zur Reihe «Recht für Praxen und Coaches». Davor steht der Ratgeber Datenschutz auf der Website, und danach folgt der Ratgeber Marketing für Heilpraktiker.

Häufige Fragen

Muss meine Coaching-Website barrierefrei sein?

In den meisten Fällen nicht. Das BFSG nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen erbringen, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG gilt in Deutschland seit dem 28. Juni 2025. Österreich hat mit dem Barrierefreiheitsgesetz eine entsprechende Regel ab demselben Tag.

Gilt das BFSG auch für einen Onlineshop mit E-Books?

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen ist für Dienstleistungen formuliert. Wer Produkte verkauft, lässt seinen Fall am besten prüfen.

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