Recht

Impressum für Coaches und Heilpraktiker: Diese Angaben gehören auf deine Website

Recht30. Oktober 2026·6 Min Lesezeit
Abstrakte Wellenlinien in Rot und Orange auf dunkelblauem Grund

Jede geschäftliche Webseite braucht ein Impressum, auch die eines Coaches mit kleiner Praxis. In Deutschland verlangt es § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, in der Schweiz Art. 3 Abs. 1 Bst. s des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und in Österreich § 5 des E-Commerce-Gesetzes. Überall gehören dein Name, eine Anschrift und eine E-Mail-Adresse hinein, und Heilpraktiker nennen in Deutschland zusätzlich Angaben zu ihrem Beruf.

Deutschland

In Deutschland regelt seit Mai 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz die Impressumspflicht, das dafür das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Nach § 5 Abs. 1 DDG nennst du deinen Namen und die Anschrift, unter der du niedergelassen bist, sowie Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme einschließlich deiner E-Mail-Adresse. Ein Postfach genügt als Anschrift nicht. Bist du im Handelsregister oder in einem anderen Register eingetragen, nennst du das Register und die Nummer, und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gibst du an, wenn du eine hast.

Für Heilpraktiker kommen zwei Angaben dazu. Weil ihre Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis braucht, nennen sie die zuständige Aufsichtsbehörde, in der Regel das Gesundheitsamt, das die Erlaubnis erteilt hat. Weil Heilpraktiker ein reglementierter Beruf ist, nennen sie außerdem die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen, also vor allem das Heilpraktikergesetz, mit einem Hinweis, wo man sie nachlesen kann.

Coaches üben dagegen keinen reglementierten Beruf aus, und für sie bleibt es bei den allgemeinen Angaben. Wer auf seiner Seite einen Blog mit journalistisch-redaktionellen Beiträgen führt, nennt nach § 18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags zusätzlich eine verantwortliche Person mit Anschrift.

Schweiz

In der Schweiz gibt es kein eigenes Impressumsgesetz. Wer im Internet Leistungen anbietet, muss nach Art. 3 Abs. 1 Bst. s UWG klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse machen, und dazu gehören eine Postanschrift und eine funktionierende E-Mail-Adresse. Das gilt auch für Coaches und Therapeuten, deren Klienten über die Webseite buchen. Eine Einzelfirma tritt dabei mit dem Namen der Inhaberin oder des Inhabers auf, und eine eingetragene Firma nennt ihren Namen so, wie er im Handelsregister steht.

Österreich

In Österreich verlangt § 5 Abs. 1 ECG den Namen oder die Firma, die geografische Anschrift, Kontaktangaben einschließlich der E-Mail-Adresse und, falls vorhanden, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wer einen Beruf ausübt, für den eine Kammer, eine Aufsichtsbehörde oder berufsrechtliche Vorschriften gelten, nennt auch diese. Eingetragene Unternehmen geben ihre Firma nach § 14 UGB so an, wie sie im Firmenbuch steht. Zusätzlich kennt das Mediengesetz in § 25 eine Offenlegungspflicht für Webseiten, die du mit deinem Impressum zusammen erfüllen kannst.

Wo das Impressum stehen muss

Das Impressum muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Üblich ist ein Link mit dem Wort «Impressum» im Fuß jeder Seite. Auf Landingpages ohne Menü gehört dieser Link ebenfalls in den Fuß, und auch deine Profile in sozialen Medien brauchen einen Verweis auf dein Impressum.

Wenn du ortsunabhängig arbeitest

Viele Coaches arbeiten online und haben keine Praxis mit Empfang. Auch sie brauchen eine Anschrift, an der sie Post erhalten. Wer seine Wohnadresse nicht zeigen möchte, kann eine Geschäftsadresse mieten, sofern dort Post angenommen und weitergeleitet wird. Das Frequenz-Prinzip arbeitet selbst ortsunabhängig und nennt in seinem Impressum die Anschrift der Gesellschaft, zu der es gehört.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage so, wie wir sie am 30. Oktober 2026 in den Gesetzestexten nachgelesen haben. Er ersetzt keine Rechtsberatung, und für deinen eigenen Fall fragst du am besten eine Anwältin, einen Anwalt oder deinen Berufsverband.

Die Webseite gemeinsam aufbauen

Wenn wir deine Webseite bauen, richten wir Impressum und Datenschutzerklärung als eigene Seiten ein und verlinken sie im Fuß jeder Seite. Die Angaben dafür lieferst du, weil nur du sie kennst. Unser Angebot für Praxen steht auf der Seite Webseite für Therapeuten, und was sonst rechtlich zählt, zeigt der Ratgeber Datenschutz auf der Webseite.

Dieser Ratgeber gehört zur Reihe «Recht für Praxen und Coaches». Danach folgt der Ratgeber Datenschutz auf der Website.

Häufige Fragen

Brauche ich als Coach ein Impressum?

Ja. Sobald deine Webseite geschäftlich ist, brauchst du in Deutschland nach § 5 DDG, in der Schweiz nach Art. 3 Abs. 1 Bst. s UWG und in Österreich nach § 5 ECG Angaben zu deinem Namen, deiner Anschrift und deiner E-Mail-Adresse.

Muss ich meine Privatadresse ins Impressum schreiben?

Du brauchst eine Anschrift, an der du Post erhältst, und ein Postfach genügt nicht. Wer seine Wohnadresse nicht zeigen will, kann eine Geschäftsadresse mieten, an der Post angenommen wird.

Was müssen Heilpraktiker zusätzlich ins Impressum schreiben?

Heilpraktiker nennen in Deutschland zusätzlich die zuständige Aufsichtsbehörde, meist das Gesundheitsamt, die Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen wie das Heilpraktikergesetz.

Gilt das Impressum auch für Instagram und Facebook?

Ja, auch geschäftlich genutzte Profile brauchen ein Impressum. Meist genügt ein gut sichtbarer Link auf das Impressum deiner Webseite.

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